Leistungen

Unsere Pflegeleistungen in Mettmann

Unsere Leistungen unterstützen Sie in allen Bereichen des täglichen Lebens — mit fachlicher Kompetenz und herzlicher Betreuung, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.

Pflegerin des Krankenpflegedienstes Michel hält die Hand einer Seniorin am Wohnzimmertisch

Ihre Pflege in guten Händen

Pflegebedürftigkeit kann das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen stark verändern. Wir wissen, wie wichtig in dieser Zeit Unterstützung ist, die nicht nur professionell, sondern auch herzlich und menschlich ist.

Wir vom Krankenpflegedienst Michel sind da, um Ihnen und Ihren Angehörigen durch kompetente und einfühlsame Pflege zu helfen. Unser Ziel ist es, Ihnen ein Leben in Würde und mit höchster Lebensqualität zu ermöglichen.

Qualität und Zusammenarbeit mit Krankenkassen

Als Pflegedienst arbeiten wir eng mit den Krankenkassen zusammen und werden regelmäßig vom Medizinischen Dienst auf unsere Qualität geprüft. So gewährleisten wir eine zuverlässige und professionelle Betreuung.

Unsere Leistungen im Überblick

Behandlungspflege — SGB V

Die medizinische Behandlungspflege ist Bestandteil der häuslichen Pflege und wird gemäß SGB V ausschließlich auf ärztliche Verordnung bewilligt. Ziel ist es, den Gesundheitszustand zu verbessern oder eine Verschlechterung von Krankheiten zu verhindern — in vielen Fällen lässt sich so ein kostenintensiver Krankenhausaufenthalt vermeiden.

Kosten übernimmt die Krankenkasse

Grundpflege — SGB XI

Die Grundpflege zählt zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten dieser Grundversorgung gemäß SGB XI. Auch ohne Pflegegrad können Sie die Grundpflege in Anspruch nehmen — die Kosten werden dann privat getragen.

Kosten übernimmt die Pflegeversicherung

Beratung & Unterstützung

Zusätzlich bieten wir umfassende Beratung für alle Fragen rund um das Thema Pflege: Wir helfen bei der Antragstellung von Pflegeleistungen, der Organisation von Hilfsmitteln und der Koordination mit anderen Dienstleistern — damit Sie leichter an die Unterstützung kommen, die Ihnen zusteht.

Unsicher beim Anspruch? Wir beraten Sie gern
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Kostenübernahme haben? Kontaktieren Sie uns gerne — wir beraten Sie.
Kosten & Kostenübernahme

Häufige Fragen zur Finanzierung

Die häufigsten Fragen, die uns Angehörige stellen — allgemein beantwortet. Für Ihre persönliche Situation beraten wir Sie gern individuell.

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, weil ambulante Pflege nicht nach Stundensätzen, sondern nach einzelnen Leistungskomplexen abgerechnet wird. Wie viel davon die Kasse übernimmt, hängt davon ab, ob es sich um Behandlungspflege nach SGB V (ärztliche Verordnung) oder um Grundpflege nach SGB XI (Pflegegrad) handelt. Sprechen Sie uns an — wir schauen uns Ihre Situation gemeinsam an und sagen Ihnen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Wer bezahlt die Behandlungspflege?

Die medizinische Behandlungspflege nach SGB V wird von der Krankenkasse übernommen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ausstellt und die die Krankenkasse genehmigt. Dazu gehören zum Beispiel Medikamentengabe und Wundversorgung.

Was zahlt die Pflegekasse bei der Grundpflege?

Die Grundpflege fällt unter die Pflegeversicherung (SGB XI). Menschen mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben Anspruch auf die Übernahme dieser Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Wer keinen Pflegegrad hat, kann die Grundpflege ebenfalls in Anspruch nehmen — die Kosten werden dann privat getragen.

Wird der Pflegedienst vom Pflegegeld bezahlt?

Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zwei verschiedene Wege. Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die von Angehörigen versorgt werden. Wer einen Pflegedienst beauftragt, nutzt in der Regel die Pflegesachleistung, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird. Beides lässt sich auch kombinieren (Kombinationsleistung) — welcher Weg für Sie sinnvoll ist, klären wir gern im Gespräch.

Wie rechnet ein Pflegedienst ab?

Ambulante Pflegedienste rechnen ihre Leistungen überwiegend direkt mit der Kranken- beziehungsweise Pflegekasse ab. Grundlage sind die vereinbarten Leistungskomplexe und die tatsächlich erbrachten Einsätze. Nur privat vereinbarte Leistungen oder Anteile über dem Kassenbudget werden Ihnen selbst in Rechnung gestellt.

Brauche ich einen Pflegegrad, um einen Pflegedienst zu beauftragen?

Nicht zwingend. Für die Behandlungspflege nach SGB V genügt eine ärztliche Verordnung — ein Pflegegrad ist dafür keine Voraussetzung. Für die Grundpflege als Kassenleistung wird ein Pflegegrad benötigt; ohne Pflegegrad ist sie als privat finanzierte Leistung möglich.

Kann man zwei Pflegedienste gleichzeitig beauftragen?

Grundsätzlich ja — das kommt zum Beispiel vor, wenn Behandlungspflege und Grundpflege von unterschiedlichen Anbietern erbracht werden. In der Praxis ist ein Anbieter für alles meist unkomplizierter, weil Absprachen, Dokumentation und Abrechnung an einer Stelle zusammenlaufen.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse — telefonisch oder schriftlich. Anschließend meldet sich der Medizinische Dienst zu einem Begutachtungstermin an. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung von Pflegeleistungen und helfen Ihnen, sich auf die Begutachtung vorzubereiten.

Pflegekraft des Krankenpflegedienstes Michel auf dem Weg zu einem Hausbesuch in Mettmann
Unterwegs in MettmannWir kommen zu Ihnen — zuverlässig, zur vereinbarten Zeit.
Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Wir beraten Sie gern zu Pflege, Kostenübernahme und Betreutem Wohnen.

Täglich 9 bis 18 Uhr 02104 819557 In dringenden Fällen außerhalb dieser Zeiten: Notruf 0172 6121260